1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Erlass von Grundsteuerwertbescheiden nach dem Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuergesetz - LGrStG -) des Landes Baden-Württemberg auf den 1. Januar 2022 verfassungsgemäß ist.
Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks a Straße 1 in Stadt A, das eine Fläche von XXX qm hat, im Jahr XXXX mit einem Einfamilienhaus als Doppelhaushälfte zusammen mit dem Gebäude a Straße 2 bebaut wurde und in der Richtwertzone b Straße mit einem Bodenrichtwert von 1.400 €/qm liegt.
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