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BFH
BFH - Urteil vom 13.03.2001
VIII R 37/00
Normen:
AO
(1977) §
171
Abs.
14
;
GG
Art.
3
Abs.
1
, Art.
20
Abs.
3
;
Fundstellen:
BB 2001, 1242
BFH/NV 2001, 1056
BFHE 194, 326
BStBl II 2001, 430
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein,
Verfassungsmäßigkeit der Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 14 AO)
BFH,
Urteil
vom 13.03.2001
- Aktenzeichen VIII R 37/00
DRsp Nr. 2001/8433
Verfassungsmäßigkeit der Ablaufhemmung (§
171
Abs.
14
AO
)
»§ 171 Abs. 14
AO 1977
ist verfassungsgemäß und verstößt weder gegen das Rechtsstaatsprinzip noch gegen den Gleichheitssatz des Art.
3
Abs.
1
GG
.«
Normenkette:
AO
(1977) §
171
Abs.
14
;
GG
Art.
3
Abs.
1
, Art.
20
Abs.
3
;
Gründe:
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