Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 3. Juli 2023 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin macht als Sonderrechtsnachfolgerin ihres am 16. Mai 2022 verstorbenen Ehemannes eine höhere Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) und die Auszahlung der Nachzahlung ab Rentenbeginn geltend.
Die Klägerin ist Alleinerbin ihres Ehemannes J. W. (im Folgenden: der Versicherte) und wohnte zum Zeitpunkt seines Todes mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt.
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