Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 10. November 2015
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), Eheleute, hatten vor dem 1. Januar 2009 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien erzielt, die zum 31. Dezember 1998 und in den folgenden Jahren jeweils gesondert festgestellt wurden (zuletzt zum 31. Dezember 2012 Ehemann: 10.680 €; Ehefrau: 1.891 €).
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