1. Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2021 vom 13.02.2024 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 17.05.2024 wird i.H.v. 7.297 € (Einkommensteuer) bis zur bestandskräftigen Entscheidung über den Einspruch des Antragstellers ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
3. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsgegner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|