FG Niedersachsen, vom 21.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 143/08
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002; Erhebung des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer; Voraussetzungen einer verfassungsrechtlich zulässigen Ausgestaltung einer Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG; Akzessorischer Charakter als wesensprägendes Merkmal einer Ergänzungsabgabe im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG
BVerfG, Beschluss vom 07.06.2023 - Aktenzeichen 2 BvL 6/14
DRsp Nr. 2023/8894
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002; Erhebung des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer; Voraussetzungen einer verfassungsrechtlich zulässigen Ausgestaltung einer Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6GG; Akzessorischer Charakter als wesensprägendes Merkmal einer Ergänzungsabgabe im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 6GG