BFH, vom 14.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen IX R 7/95
FG Rheinland-Pfalz, vom 22.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3062/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung von Steuertatbeständen
BVerfG, Beschluss vom 14.07.2006 - Aktenzeichen 2 BvR 375/00
DRsp Nr. 2006/30037
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung von Steuertatbeständen
1. Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, missbräuchlichen Umgehungen einer Steuernorm bereits durch die Tatbestandsgestaltung vorzubeugen.2. Die Regelung des § 15aEStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sie beruht insbesondere nicht auf einem Verstoß gegen das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast an der finanziellen Leistungsfähigkeit.