BVerfG - Beschluss vom 14.07.2006
2 BvR 375/00
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; EStG § 15a Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
WM 2006, 1791
Vorinstanzen:
BFH, vom 14.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen IX R 7/95
FG Rheinland-Pfalz, vom 22.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3062/89

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung von Steuertatbeständen

BVerfG, Beschluss vom 14.07.2006 - Aktenzeichen 2 BvR 375/00

DRsp Nr. 2006/30037

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung von Steuertatbeständen

1. Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, missbräuchlichen Umgehungen einer Steuernorm bereits durch die Tatbestandsgestaltung vorzubeugen.2. Die Regelung des § 15a EStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sie beruht insbesondere nicht auf einem Verstoß gegen das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast an der finanziellen Leistungsfähigkeit.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; EStG § 15a Abs. 1 S. 1 ;

Gründe: