A.
I. Das Einkommensteuergesetz (§ 2 Abs. 3) stellt die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, insbesondere aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1) u. a. den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15) gegenüber. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist unter einem Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Daher besteht keine Gewerbesteuerpflicht, wenn selbständige Arbeit nach § 18 Abs. 1 EStG vorliegt.
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