A.
Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen die auf § 128a des Arbeitsförderungsgesetzes und jetzt § 148 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch beruhende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Arbeitslosengeld, das die Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitslose zahlt, die als Arbeitnehmer durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Unterlassung von Wettbewerb in ihrer beruflichen Tätigkeit für eine bestimmte Zeit beschränkt sind (Erstattungspflicht bei Konkurrenzklausel).
I.
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