Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25. April 2023 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2584,60 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung und in diesem Zusammenhang über die zutreffende Kodierung für die Implantation einer Kniegelenksendoprothese (Operationen- und Prozeduren-Schlüssel <OPS> 5-822.9 oder 5-822.1, Version 2016).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|