Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 24.08.2022 geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.012,95 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer vollstationären Krankenhausbehandlung.
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