Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Dezember 2022 geändert. Die Beklagte wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin im Übrigen verurteilt, der Klägerin eine weitere Vergütung für Notfallbehandlungen in Höhe von 8637,77 Euro brutto für das Quartal 3/2007 und in Höhe von 10 325,80 Euro brutto für das Quartal 4/2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
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