1. Unter Änderung des Bescheids vom 7. April 2004 in der Fassung der Ein spruchsentscheidung vom 6. Oktober 2004 wird die Vergütung der Mineralölsteuer 2003 auf 63.881,39 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 11/12, das HZA zu 1/12.
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