I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2020 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Das Versäumnisurteil des Landgerichts München I vom 25.05.2020, Az.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil des Landgerichts München I vom 25.05.2020, Az.
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