BSG - Urteil vom 12.06.2025
B 1 KR 30/23 R
Normen:
SGB V § 12 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 13.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 7943/19
LSG Sachsen-Anhalt, vom 12.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen L 6 KR 75/21

Vergütungsanspruch für eine stationäre Krankenhausbehandlung bei Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen aus einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA)

BSG, Urteil vom 12.06.2025 - Aktenzeichen B 1 KR 30/23 R

DRsp Nr. 2025/13795

Vergütungsanspruch für eine stationäre Krankenhausbehandlung bei Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen aus einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA)

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 12. Oktober 2023 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 33 230,72 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 12 Abs. 1;

Gründe

I

Die Beteiligten streiten in der Sache über den Vergütungsanspruch für eine stationäre Krankenhausbehandlung bei Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen aus einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA).

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