Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 12. Oktober 2023 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 33 230,72 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten in der Sache über den Vergütungsanspruch für eine stationäre Krankenhausbehandlung bei Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen aus einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA).
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