OLG Köln - Urteil vom 11.04.2024
18 U 41/23
Normen:
AKB Nr. 2.6; BGB § 164;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 20.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 180/21

Vergütungsansprüche des Gutachters nach Durchführung von mehreren Sachverständigenverfahren im Zusammenhang mit der Begutachtung von Unfallschäden an einem Kraftfahrzeug

OLG Köln, Urteil vom 11.04.2024 - Aktenzeichen 18 U 41/23

DRsp Nr. 2025/9503

Vergütungsansprüche des Gutachters nach Durchführung von mehreren Sachverständigenverfahren im Zusammenhang mit der Begutachtung von Unfallschäden an einem Kraftfahrzeug

Bei der Beauftragung des weiteren Sachverständigen im Rahmen des Sachverständigenverfahrens nach Nr. 2.6 AKB handelt der Versicherungsnehmer nicht mit Vollmacht der Versicherung (gegen OLG Celle, Urteil vom 19.10.2023 - 11 U 29/23).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.03.2023 - 18 O 180/21 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AKB Nr. 2.6; BGB § 164;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche des Klägers nach Durchführung von mehreren Sachverständigenverfahren.

Der Kläger betreibt ein Sachverständigenbüro für Unfallschäden an Kraftfahrzeugen.

Die Beklagte und die W. D., bei welcher es sich um eine Zweigniederlassung der Beklagten handelt, bieten Kaskoversicherungen an.