1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 26.06.2024, Az.
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Die Sache wird zur Verhandlung und Entscheidung über den Betrag des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung einschließlich der Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 281.769,30 EUR festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche für Bauleistungen und um die Rückgabe von Bürgschaften.
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