1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17.06.2025, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 4.000 € festgesetzt.
Die Klägerin verlangt Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Körperverletzungen, die sie am 11.08.2019 erlitten hat. Sie hat behauptet, infolge eines Angriffs des ... (Hund) des Beklagten gestürzt und durch einen Hundebiss im Gesicht verletzt worden zu sein.
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