OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.01.2023
25 U 194/22
Normen:
BGB § 214 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Kassel, vom 04.07.2022

Verjährung des Schadensersatzanspruchs im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.01.2023 - Aktenzeichen 25 U 194/22

DRsp Nr. 2026/809

Verjährung des Schadensersatzanspruchs im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung

Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen liegt im Rahmen der Prüfung der Verjährung vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos möglich ist. Es ist insbesondere nicht notwendig, dass der Geschädigte alle Einzelumstände kennt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 4. Juli 2022 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das vorliegende Urteil und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Gebührenstreitwert des Berufungsverfahrens wird auf 51.220,92 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 214 Abs. 1;

Gründe

I.

1. 2. 3.