Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 25.10.2023 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 37,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 10.04.2022 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
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