Verluste: Diese Regeln gelten zur Verrechnung in der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer

Die Behandlung von Verlusten gehört zu den zentralen Themen des deutschen Steuerrechts. Sie entscheidet nicht nur über die tatsächliche Steuerbelastung, sondern auch über die Liquidität und Planungssicherheit von Unternehmen und Privatpersonen. Die Grundsätze der Verlustverrechnung unterscheiden sich je nach Steuerart erheblich und sind im Einkommensteuergesetz, im Körperschaftsteuergesetz und im Gewerbesteuergesetz geregelt. Lesen Sie hier, wie Sie Verluste für Ihre Mandanten steuerlich geltend machen, um deren Steuerlast zu senken.

Einkommensteuer: So funktioniert der Verlustvor- und -rücktrag

Für natürliche Personen, die Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz erzielen, gelten die Grundsätze des § 10d EStG. Verluste aus einer Einkunftsart können zunächst mit positiven Einkünften derselben Einkunftsart im selben Veranlagungszeitraum (VZ) verrechnet werden (horizontaler Verlustausgleich). Reichen diese Verluste für eine Verrechnung mit positiven Überschüssen oder Gewinnen nicht aus, erfolgt ein vertikaler Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 EStG).