FG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.09.2006 7 K 71/02
Normen:
EStG § 10d § 11 § 22 Nr. 3 S. 1, 4 ; AO (1977) § 163 S. 1 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1239
EFG 2007, 1137
Verlustverrechnung- und -rückübertragung bei Abführung von Schmiergeldzahlungen an den Arbeitgeber; Erlass aus Billigkeitsgründen
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2006 - Aktenzeichen 7 K 71/02
DRsp Nr. 2007/9056
Verlustverrechnung- und -rückübertragung bei Abführung von Schmiergeldzahlungen an den Arbeitgeber; Erlass aus Billigkeitsgründen
1. Die einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlten Bestechungsgelder sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG.2. Schmiergeldzahlungen sind im Jahr des Zuflusses der Einkommensteuer zu unterwerfen; die Abführung der gezahlten Schmiergelder an den Arbeitgeber ist als Aufwand des bestochenen Arbeitnehmers erst im Zeitpunkt des jeweiligen Abflusses des Betrags zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 1 und 2EStG).3. Die Abführung von Schmiergeldnern als Schadensersatzleistung an den Arbeitgeber stellt kein rückwirkendes Ereignis i.S.des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AO dar.4. Verluste, die aus der Abführung der Schmiergelder resultieren, können nach § 22 Nr. 3 Satz 4 EStG nur in den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum rückgetragen werden. Eine Abweichung von diesem Ergebnis aus sachlichen Billigkeitserwägungen kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung es zu keiner Verrechnung des Aufwands, der aufgrund der Rückzahlung der Schmiergelder entstanden ist, mit der Steuer, die aus den Einnahmen der Schmiergelder entstanden ist, kommt.
Normenkette:
EStG § 10d § 11 § 22 Nr. 3 S. 1, 4 ; AO (1977) § 163 S. 1 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Tatbestand:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.