Der Antrag des Beklagten, ihm Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Revision gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 3. August 2023 zu gewähren, wird abgelehnt.
I.
Der Kläger macht als Vermieter einer Wohnung ein Aussonderungsrecht geltend. Der Beklagte ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I. UG (nachfolgend: Schuldnerin).
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