Die Klägerin, eine GmbH, wurde im Jahr 1992 gegründet (Dok, Bl. 6 ff.). Gründungsgesellschafter waren die Gemeinde X sowie die Y.-GmbH - Y -. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist "die Bewirtschaftung bestehender Baulichkeiten und Flächen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Objekten durch diese".
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