Der Bescheid über die Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15b Abs. 4 EStG der B... GmbH & Co. KG auf den 31. Dezember 2008 vom 21. September 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Mai 2012 wird dahingehend geändert, dass die Feststellung verrechenbarer Verluste des Beigeladenen zu 1) um 8.500 € vermindert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten um die Anwendung des § 15b Einkommensteuergesetz - EStG - auf Verluste der Beigeladenen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|