A.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, wem Gegenstände, die zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft (§§
Die steuerliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern, die mehreren zur gesamten Hand zustehen, richtet sich grundsätzlich nach §
Für die Zurechnung bei der Besteuerung gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Vorschriften:
1. bis 4. ...
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