Der Steuerbescheid ... des Beklagten vom 00.00.2020 (in der Fassung des Bescheids vom 00.00.2020) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 00.00.2022 wird insoweit aufgehoben, als er Einfuhrumsatzsteuer und Verzugszinsen zur Einfuhrumsatzsteuer betrifft.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Klägerin ist durch formwechselnde Umwandlung der B... GmbH & Co. KG entstanden. Gegenstand des Unternehmens ist die Zentralisierung und Bündelung der nationalen und internationalen Einkaufsaktivitäten und die Festschreibung und Verhandlung der damit verbundenen Einkaufskonditionen der Unternehmen der C...-Gruppe sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|