Die EU hat mit der KI-Verordnung (AI Act) einen Meilenstein in der Technologiegesetzgebung gesetzt. Es handelt sich um die weltweit erste umfassende horizontale Regulierung für Künstliche Intelligenz (KI). Das primäre Ziel dieser Verordnung ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der das Vertrauen in KI-Systeme stärkt, die Grundrechte und die Sicherheit der EU-Bürger schützt und gleichzeitig Innovation und die Entwicklung eines funktionierenden Binnenmarkts für KI-Anwendungen fördert. Sie etabliert harmonisierte Regeln für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von KI-Systemen in der EU. Lesen Sie hier, wie Sie die KI-Verordnung jetzt in der Steuerkanzlei umsetzen.
Der überwiegende Teil der Steuerkanzleien in Deutschland wird als „Betreiber“ i.S.d. Art. 3 Nr. 3 der KI-Verordnung zu klassifizieren sein. Diese Einordnung basiert auf der vorwiegenden Nutzung von Large-Language-Models, die als „Software-as-a-Service“-Lösungen von den größeren Technologieunternehmen wie OpenAI (ChatGPT), Microsoft (CoPilot), Google (Gemini) oder Anthropic (Claude) bereitgestellt werden.
Beachte
Neben den klassischen Anbietern können sich auch weitere Online-Applikationen in der bestehenden Systemlandschaft befinden, die eine weniger auffällige KI-Funktionalität innehaben, z.B. in Konferenzsoftware, Projektmanagementtools oder KI-gestützten Meetingassistenten.
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