KG - Urteil vom 19.05.2025
2 U 15/25
Normen:
SHA § 15.1.1; GmbHG § 3 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2025, 1602
GmbHR 2025, 863
ZIP 2025, 2236
DNotZ 2025, 539
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 09.01.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 104 O 90/24

Verpflichtung einer GmbH zur uneingeschränkten Weitergewährung von Gesellschaftsrechten; Bad Leaver Offers

KG, Urteil vom 19.05.2025 - Aktenzeichen 2 U 15/25

DRsp Nr. 2025/9523

Verpflichtung einer GmbH zur uneingeschränkten Weitergewährung von Gesellschaftsrechten; Bad Leaver Offers

Die Klausel, nach der die für eine bloße Abberufung als Gesellschafter-Geschäftsführer und die Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages geltenden Kriterien für den Verlust der Mitgliedschaft als solcher ausreichen sollen, ist unwirksam, denn die Ausschließung eines Gesellschafters gegen dessen Willen muss stets ultima ratio bleiben.

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 9.1.2025 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 104 des Landgerichts Berlin Il - 104 O 90/24 eV - teilweise geändert und wie folgt gefasst:

1.

Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, der Verfügungsklägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens alle sich aus ihrer Mitgliedschaft bei der Verfügungsbeklagten ergebenden Gesellschafterrechte (14.213 Anteile a EUR 1 gemäß Gesellschafterliste vom 7.7.2022) uneingeschränkt weiter zu gewähren.

2.