Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 9.1.2025 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 104 des Landgerichts Berlin Il -
Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, der Verfügungsklägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens alle sich aus ihrer Mitgliedschaft bei der Verfügungsbeklagten ergebenden Gesellschafterrechte (14.213 Anteile a EUR 1 gemäß Gesellschafterliste vom 7.7.2022) uneingeschränkt weiter zu gewähren.
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