OLG Brandenburg - Urteil vom 04.12.2024
4 U 65/23
Normen:
BGB § 242; BGB § 666; GmbHG § 43 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 15.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 47/21

Verpflichtung eines Geschäftsführers einer GmbH der Gesellschaft gegenüber zur umfassenden Auskunftserteilung; Verletzung der Pflichten eines Geschäftsführers durch Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.12.2024 - Aktenzeichen 4 U 65/23

DRsp Nr. 2025/650

Verpflichtung eines Geschäftsführers einer GmbH der Gesellschaft gegenüber zur umfassenden Auskunftserteilung; Verletzung der Pflichten eines Geschäftsführers durch Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

1. Der ehemalige Geschäftsführer der GmbH muss umfassende Auskunft über seine Tätigkeiten und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb der Konkurrenzgesellschaft geben. 2. Der Geschäftsführer hat Auskunft über alle relevanten Geschäfte, Abreden und erzielten Einkünfte zu geben, um der GmbH die Bezifferung ihrer Schadensersatz- und Gewinnabschöpfungsansprüche zu ermöglichen.

Tenor

1. Auf die Berufungen des Beklagten und der Klägerin wird das Teilurteil des Landgerichts Neuruppin vom 15.03.2023 unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, Auskunft zu erteilen

a)

über sämtliche Geschäfte, die die ("Firma 01") (AG Charlottenburg, HRB ...) über von ihr zu erbringende Ingenieurleistungen seit dem 20.12.2019 bis zum 29.01.2021 mit Auftraggebern abgeschlossen oder angebahnt hat, insbesondere dabei über den Inhalt sämtlicher Verträge und Abreden sowie die Höhe der vereinbarten Vergütung; dies gilt insbesondere für Geschäfte mit den folgenden Firmen:

1.1.

- ("Firma 02"),

- ("Firma 03")

b) c) d) e) f) g) h) i) j) - - - k) l)