Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Landgerichts München I - 16. Zivilkammer - vom 22. Mai 2024 wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten sind Miteigentümer der im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundstücke. Auf Antrag der Beteiligten zu 1 hat das Amtsgericht die Zwangsversteigerung der Grundstücke zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft angeordnet; dem Verfahren ist der Beteiligte zu 2 beigetreten. Mit Beschluss vom 4. September 2023 hat das Amtsgericht den Verkehrswert für die Grundstücke festgesetzt.
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