Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger betreibt ein Trockenbauunternehmen. Er wendet sich gegen die von Seiten der Beklagten auf der Grundlage einer nach § 28p SGB IV durchgeführten Betriebsprüfung festgesetzten Beitragsforderungen zu allen Zweigen der Sozialversicherung aufgrund der Heranziehung der zu 1. bis 3. beigeladenen Trockenbauer J., H. und F. im Prüfzeitraum Januar 2013 bis Juli 2014 in einer Gesamthöhe von 57.491,16 €.
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