Die Beschwerde des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. August 2020 wird zurückgewiesen.
II.Der Streitwert wird in Abänderung der (letzten) Streitwertfestsetzung erster Instanz (Beschluss vom 11. August 2020) auf 170.000 Euro festgesetzt.
I.
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