FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.01.2025
11 K 11042/24
Normen:
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 10; GenG § 8 Abs. 2;

Versagung der Körperschaftsteuerbefreiung für Aufwendungen an solidarische Mitglieder

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.01.2025 - Aktenzeichen 11 K 11042/24

DRsp Nr. 2025/2626

Versagung der Körperschaftsteuerbefreiung für Aufwendungen an solidarische Mitglieder

1. Als solidarische Mitglieder bezeichnete Personen, denen das Stimmrecht entzogen worden ist, und die keinen Förderanspruch haben, sind keine ordentlichen Mitglieder gemäß § 8 Abs. 2 GenG. 2. Aufwendungen für die private Lebensführung der ordentlichen Mitglieder stellen eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 10; GenG § 8 Abs. 2;

Tatbestand

Die Klägerin ist ein Unternehmen in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft, deren Unternehmensgegenstand die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, ist.

Vorstände der Klägerin waren im Streitjahr B... und C....