Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg- 6. Kammer - vom 10. Mai 2024 wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, wobei Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben werden; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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