LSG Bayern - Urteil vom 19.06.2024
L 16 BA 72/22
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1, 2;
Fundstellen:
DStR 2024, 2662
NZS 2024, 920
DStR 2025, 473
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 23.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 14 BA 24/19

Versicherungspflicht der Tätigkeit als Steuerberater i.R.d. Statusfeststellungsverfahrens

LSG Bayern, Urteil vom 19.06.2024 - Aktenzeichen L 16 BA 72/22

DRsp Nr. 2024/11923

Versicherungspflicht der Tätigkeit als Steuerberater i.R.d. Statusfeststellungsverfahrens

Ein und derselbe Beruf kann - je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen in ihrer gelebten Praxis - entweder in Form der Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden. Maßgebend sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls. Auf die Verkehrsanschauung, der der Typusbegriff des "freien Berufs" letztlich entspringt, kommt es für die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit nicht an.

Tenor

I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 23. März 2022 wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1, 2;

Tatbestand

Streitig ist im Rahmen eines Anfrageverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) die Versicherungspflicht der Tätigkeit der Beigeladenen zu 2 als Steuerberaterin in der Kanzlei der Klägerin und Berufungsklägerin (Klägerin) nach dem Recht der Arbeitsförderung in der Zeit ab 01.04.2018.