I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 23. März 2022 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist im Rahmen eines Anfrageverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) die Versicherungspflicht der Tätigkeit der Beigeladenen zu 2 als Steuerberaterin in der Kanzlei der Klägerin und Berufungsklägerin (Klägerin) nach dem Recht der Arbeitsförderung in der Zeit ab 01.04.2018.
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