Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. April 2023 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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