Der Versicherungsteuerbescheid für Dezember 2011 vom 19. Juni 2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. März 2020 wird dahingehend geändert, dass die Steuerfestsetzung gemäß Prüfungsbericht vom 26. April 2018 für den Prüfungszeitraum 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 (unter B.) aufgehoben wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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