Der Beschluss des Sozialgerichts Osnabrück vom 28. April 2023 wird aufgehoben.
Der Antrag wird abgelehnt.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller begehrt von der Antragsgegnerin die Versorgung mit dem Arzneimittel Miglustat (Zavesca) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Der im Jahre 2020 geborene Antragsteller ist bei der Antragsgegnerin gesetzlich krankenversichert.
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