Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts vom 14.06.2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Versorgung mit Medizinal-Cannabis zu Lasten der beklagten Krankenkasse.
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