Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Braunschweig vom 28. April 2025 wird zurückgewiesen.
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege (AKI) während des Aufenthaltes in der Kindertagesstätte.
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