I. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23.09.2022 wird der Einkommensteuerbescheid für 2019, zuletzt vom 20.07.2021 dahin geändert, dass der Ansatz von anderen wiederkehrenden Bezügen um 12.000 € auf 0 € vermindert wird. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten auferlegt.
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