Die Beschwerde ist unbegründet. Die gerügten Verfahrensfehler i.S. von §
1. Die Beteiligten streiten darüber, ob Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung, die zur Tilgungsaussetzung von gleichzeitig aufgenommenen Anschaffungsdarlehen für eine Immobilie vereinbart worden ist, als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen sind.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|