Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Juni 2024 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19. September 2023 wird zurückgewiesen.
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