Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 15. Februar 2024 wird zurückgewiesen.
I.
Im Rahmen einer notariellen Beurkundung beschloss eine bevollmächtigte Notarmitarbeiterin am 29. Januar 2024 die in der Gründungsverhandlung gewählte und vom Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen §
Mit einer elektronischen Erklärung vom 29. Januar 2024 meldete der die Gründungsverhandlung beurkundende Notar unter Vorlage dieser notariellen Urkunde die Änderung der Firma der Beteiligten zur Eintragung an. Die Firma sollte danach wieder xx Invest UG (haftungsbeschränkt) lauten.
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