FG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.01.2024
6 K 533/23
Normen:
FGO § 52d;

Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr für Steuerberatungsgesellschaften

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2024 - Aktenzeichen 6 K 533/23

DRsp Nr. 2025/11744

Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr für Steuerberatungsgesellschaften

Ein Dokument, welches unter Verstoß gegen die Pflicht zur elektronischen Übermittlung in Papierform oder als Telefax übermittelt worden ist, gilt aus prozessrechtlicher Sicht als nicht eingereicht. Die in dem Dokument enthaltenen Prozesshandlungen sind wirksam.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FGO § 52d;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klage unter Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr für Steuerberatungsgesellschaften gem. § 52d Finanzgerichtsordnung (FGO) erhoben worden ist.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die am XX.XX.XXXX gegründet wurde. Geschäftsführer ist Herr A. Gegenstand des Unternehmens ist (...).

Für die Streitjahre 2012 bis 2014 wurde vom 15.03.2016 bis 26.11.2018 eine Betriebsprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, dass die Klägerin auf dem "Konto Nr. 1a Wareneinkauf ohne Vorsteuer" Aufwendungen für den Ankauf verschiedener (...) in folgender Höhe verbucht und als Betriebsausgaben berücksichtigt hatte:

[...]

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