1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Klage unter Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr für Steuerberatungsgesellschaften gem. § 52d Finanzgerichtsordnung (FGO) erhoben worden ist.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die am XX.XX.XXXX gegründet wurde. Geschäftsführer ist Herr A. Gegenstand des Unternehmens ist (...).
Für die Streitjahre 2012 bis 2014 wurde vom 15.03.2016 bis 26.11.2018 eine Betriebsprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, dass die Klägerin auf dem "Konto Nr. 1a Wareneinkauf ohne Vorsteuer" Aufwendungen für den Ankauf verschiedener (...) in folgender Höhe verbucht und als Betriebsausgaben berücksichtigt hatte:
[...]
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