1. Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 25. Juni 2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts Göttingen - Rechtspfleger - vom 12. Juni 2024 (Az.:
2.454,58 €
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20. Oktober 2023 festgesetzt.
2. Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
3. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Gerichtskosten werden auf die Hälfte ermäßigt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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