[01] Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 16. Juli 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 226 EG Klage erhoben auf Feststellung, dass die Französische Republik dadurch gegen ihreVerpflichtungen aus Artikel 95 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 90 EG) verstoßen hat,
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