Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.6.2024 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Neufeststellung seiner Regelaltersrente und die in diesem Zusammenhang von der Beklagten geltend gemachte Erstattungsforderung.
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