Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Festsetzung des Streitwerts in Ziffer 3. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 11. August 2023 wird als unzulässig verworfen.
Die Streitwertfestsetzung in Ziffer 3. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 11. August 2023 wird von Amts wegen geändert und der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde ist unzulässig. Der Streitwert wird jedoch von Amts wegen geändert.
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